Was darf der Vermieter umlegen?
Nicht jede Kostenposition, die beim Betrieb eines Gebäudes entsteht, darf auf Dich als Mieter umgelegt werden. Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) legt genau fest, welche Kosten umlagefähig sind – und welche nicht. Hier findest Du eine klare, verständliche Übersicht, damit Du Deine Nebenkosten besser einschätzen kannst.
1. Umlagefähige Kosten – das darf der Vermieter berechnen
Umlagefähige Kosten sind alle laufenden, regelmäßig wiederkehrenden Kosten, die beim Betrieb des Gebäudes entstehen. Sie müssen im Mietvertrag ausdrücklich als „Betriebskosten“ vereinbart sein.
Typische umlagefähige Kosten:
- Heizung & Warmwasser (inkl. Brennstoff, Wartung, Messdienstleister)
- Wasser & Abwasser
- Müllabfuhr (Restmüll, Bio, Papier)
- Hausreinigung (Treppenhaus, Flure, Keller)
- Gartenpflege (Rasen, Sträucher, Wege)
- Hausmeister – aber nur für technische & pflegerische Tätigkeiten
- Gebäudeversicherung (z. B. Wohngebäudeversicherung)
- Allgemeinstrom (Treppenhaus, Außenbeleuchtung)
- Schornsteinfeger
- Fahrstuhl (Wartung, Betrieb, Strom)
- Grundsteuer
Diese Liste basiert auf § 2 BetrKV und deckt die meisten üblichen Positionen ab.
2. Nicht umlagefähige Kosten – das darf der Vermieter NICHT berechnen
Viele Fehler in Nebenkostenabrechnungen entstehen, weil Vermieter Kosten umlegen, die eigentlich nicht umlagefähig sind. Diese Kosten musst Du nicht zahlen:
- Reparaturen & Instandhaltung (z. B. defekte Heizung, kaputte Lampen)
- Verwaltungskosten (z. B. Buchhaltung, Bankgebühren, Porto)
- Rechtsschutzversicherung des Vermieters
- Rücklagen (Instandhaltungsrücklage bei Eigentümergemeinschaften)
- Modernisierungskosten
- Abschreibungen (AfA)
- Neubepflanzung oder größere Gartenumgestaltungen
Wenn solche Positionen in Deiner Abrechnung auftauchen, solltest Du nachfragen oder Einsicht in die Belege verlangen.
3. Hausmeisterkosten – ein häufiger Streitpunkt
Hausmeisterkosten sind grundsätzlich umlagefähig – aber nur für Tätigkeiten, die tatsächlich mit Pflege und Betrieb des Gebäudes zu tun haben.
Umlagefähig:
- Reinigung von Außenflächen
- Kleinere Pflegearbeiten
- Kontrolle der Haustechnik
Nicht umlagefähig:
- Verwaltungstätigkeiten
- Wohnungsabnahmen
- Reparaturen
Wenn der Hausmeister „alles macht“, lohnt sich ein genauer Blick in die Abrechnung.
4. Wie prüfst Du, ob Deine Nebenkosten korrekt sind?
Die beste Orientierung bekommst Du, wenn Du Deine Nebenkosten mit typischen Werten vergleichst. Dafür kannst Du den Nebenkostenrechner nutzen:
Nebenkosten prüfenZusätzlich solltest Du:
- die Abrechnung mit dem Vorjahr vergleichen
- Belegeinsicht verlangen, wenn etwas unklar ist
- auf ungewöhnlich hohe Einzelpositionen achten
5. Was tun, wenn unzulässige Kosten enthalten sind?
Wenn Du feststellst, dass Kosten falsch oder unzulässig sind, kannst Du Deinen Vermieter schriftlich um Korrektur bitten. Du hast das Recht auf:
- Belegeinsicht
- Erklärung einzelner Positionen
- Korrektur der Abrechnung
Viele Vermieter reagieren kooperativ, wenn Du freundlich und konkret nachfragst.
Digitale Unterstützung für Nebenkosten
Wenn Du Deine Nebenkosten langfristig im Blick behalten möchtest oder mehrere Abrechnungen prüfen musst, können digitale Tools helfen.
- immocloud – digitale Hausverwaltung & Nebenkostenabrechnung
- objego – einfache Abrechnung für kleinere Mietobjekte
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