Grundsteuer berechnen – Hebesatz, Richtwerte & Beispiele
Die Grundsteuer ist ein fester Bestandteil der Nebenkosten und darf auf Mieter umgelegt werden. Doch wie setzt sie sich zusammen? Welche Rolle spielen Einheitswert, Steuermesszahl und Hebesatz? Hier findest Du eine verständliche Erklärung und typische Richtwerte.
1. Wie wird die Grundsteuer berechnet?
Die Grundsteuer berechnet sich vereinfacht aus drei Komponenten:
- Einheitswert / Grundsteuerwert des Grundstücks
- Steuermesszahl (vom Gesetz vorgegeben)
- Hebesatz der Gemeinde
Formel (vereinfacht):
Grundsteuer = Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz
In der Praxis erhältst Du die Grundsteuer meist direkt als Jahresbescheid vom Finanzamt bzw. der Kommune.
2. Was ist der Hebesatz?
Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde selbst festgelegt und ist der wichtigste Hebel für die Höhe der Grundsteuer.
Typische Hebesätze (Grundsteuer B) liegen z. B. bei:
- Kleinere Gemeinden: 300–450 %
- Mittelstädte: 450–650 %
- Großstädte: 600–900 %
Den genauen Hebesatz findest Du auf der Website deiner Stadt oder Gemeinde.
3. Typische Grundsteuer-Kosten für Vermieter
Die Grundsteuer kann je nach Lage und Objekt stark variieren. Typische Richtwerte für Mehrfamilienhäuser:
- Kleine Wohnung (40–60 m²): 10–25 € / Monat
- Mittelgroße Wohnung (60–90 m²): 20–40 € / Monat
- Große Wohnung (90–120 m²): 30–60 € / Monat
Unser Nebenkostenrechner nutzt typische Grundsteuerwerte, um eine realistische Schätzung zu liefern.
Grundsteuer in der Nebenkosten-Schätzung ansehen4. Ist die Grundsteuer umlagefähig?
Ja. Die Grundsteuer gehört zu den umlagefähigen Nebenkosten gemäß § 2 BetrKV (Nr. 1 – laufende öffentliche Lasten des Grundstücks).
Voraussetzung ist, dass die Umlage der Grundsteuer im Mietvertrag vereinbart wurde.
Mehr dazu auf unserer Seite Umlagefähige Nebenkosten.
Grundsteuer als Teil der Nebenkosten einschätzen
Mit unserem smarten Nebenkostenrechner siehst Du, wie stark die Grundsteuer deine Nebenkosten beeinflusst.
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