Nebenkosten für Vermieter – Was gehört wirklich dazu?
Viele Vermieter fragen sich: Welche Kosten kann ich auf den Mieter umlegen – und welche muss ich selbst tragen? Die Antwort ist entscheidend für eine realistische Kalkulation der Rendite und der tatsächlichen Vermieterkosten.
1. Umlagefähige Nebenkosten (trägt der Mieter)
Umlagefähige Nebenkosten sind Betriebskosten gemäß § 2 BetrKV. Diese Kosten darf der Vermieter auf den Mieter umlegen, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist.
- Heizung & Warmwasser
- Wasser & Abwasser
- Müllabfuhr
- Gebäudeversicherung
- Grundsteuer
- Hausreinigung & Gartenpflege
- Allgemeinstrom
- Hausmeister
- Schornsteinfeger
- Aufzugskosten
Eine vollständige Liste findest Du auf unserer Seite Umlagefähige Nebenkosten.
2. Echte Vermieterkosten (nicht umlagefähig)
Diese Kosten trägt der Vermieter selbst – sie dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden. Sie sind entscheidend für die tatsächliche Wirtschaftlichkeit einer Immobilie.
- Instandhaltung & Reparaturen
Dach, Heizung, Fenster, Elektrik, Sanitär, Fassade, Treppenhaus - Modernisierung & Sanierung
energetische Maßnahmen, neue Heizungen, Dämmung, Bäder - Verwaltungskosten
Hausverwaltung, Buchhaltung, Steuerberater, Kommunikation - Rücklagenbildung
für zukünftige Reparaturen und Modernisierungen - Finanzierungskosten
Zinsen, Tilgung, Bereitstellungszinsen - Vermietungsaufwand
Inserate, Makler, Mieterauswahl, Übergaben - Risiken
Mietausfall, Leerstand, Rechtskosten
Diese Kosten bestimmen die tatsächliche Rendite – nicht die umlagefähigen Nebenkosten.
3. Warum Vermieter beide Kostenarten kennen müssen
Viele Vermieter unterschätzen die nicht umlagefähigen Kosten. Wer nur auf die Mieteinnahmen schaut, ohne Instandhaltung, Verwaltung und Rücklagen zu berücksichtigen, kalkuliert zu optimistisch.
Eine realistische Vermietungsrechnung besteht aus:
- Nettomiete
- – nicht umlagefähige Kosten
- – Rücklagen
- – Finanzierungskosten
- = tatsächlicher Cashflow
Die umlagefähigen Nebenkosten sind dagegen ein durchlaufender Posten.
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